|
Eine Krankenversicherung braucht jeder, denn die möglichen Kosten für ärztliche
Behandlung und Krankenhaus sowie eingesetzte Technik kann kaum jemand aus dem laufenden
Einkommen bezahlen. Obwohl Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger in
der Regel gesetzlich pflichtversichert sind, gibt es viele Menschen in Deutschland,
die nicht krankenversichert sind.
Beamte, Selbständige und Angestellte mit hohen Gehältern dürfen sich privat versichern.
Dabei haben die Selbständigen meist keine Alternative. Sie müssen sich privat versichern,
es sei denn, sie waren zuvor als Angestellte in einer Kasse pflichtversichert. Dann
können Sie dort Mitglied bleiben, vor allem zu empfehlen, wenn Kinder mitzuversorgen
sind. Diese werden beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung
muss in der Regel jedes Familienmitglied einzeln mit einem individuellen Vertrag
abgesichert sein.
Private Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte sind nicht unbedingt
notwendig. Empfehlenswert sind aber Krankenhaus-Zusatzversicherungen, Auslands-Krankenversicherung
und die Pflegezusatzversicherung. Die Zusatzversicherungen erstatten die Kosten
für Gesundheitsleistungen, die die gesetzliche Kasse nicht oder nur teilweise bezahlt.
Krankentagegeld-Versicherung
Wenn jemand lange krank ist und die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet, bekommt
er von der Kasse Krankengeld. Dies ist geringer als das normale Nettogehalt. Diese
Lücke schließt eine private Krankentagegeld-Versicherung. Vor allem zu empfehlen
für Gutverdienende, weile bei ihnen die Differenz zwischen Krankengeld und Nettogehalt
besonders groß ist.
Krankenhaustagegeld-Versicherung
Für jeden Tag im Krankenhaus erhält der Versicherte eine vertraglich vereinbarte
Summe. Weniger sinnvoll um mögliche Telefonkosten zu decken, besser als Ausgleich
für fehlendes Einkommen.
Private Pflegezusatzversicherung
Um die Kosten für ein Pflegeheim oder für professionelle Hilfe zu Hause zu decken,
reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen oft nicht aus. Weniger Vermögende
werden mit der Situation konfrontiert, dass sie den eigenen Kindern finanziell zur
Last fallen oder sich an das Sozialamt wenden müssen. Die private Pflegeversicherung
zahlt bei Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld oder übernimmt einen Teil der verbleibenden
Kosten.
|